Häufige Fragen

Generelles

Brauche ich eine Maske?
Seit dem 19.01.21 gilt in Praxen auch für Patienten eine Pflicht zur FFP2 Maske. Ausnahmen bestehen für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Darüber hinaus sind Kinder bis zum 15. Geburtstag von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen.
Wann erreiche ich jemanden in der Praxis?

Unsere Telefone sind Mo-Do von 8 bis 19 Uhr besetzt, freitags von 8 bis 16 Uhr. Behandlungen sind bis 20 Uhr möglich. Sie erreichen uns unter 089 179 982 50 und info@therapie-mitsch.de.

Natürlich können im Praxisalltag und auch durch Krankheit oder Urlaub bedingt Zeiträume entstehen, in welchen die Rezeption nicht besetzt ist. In diesen Fällen können Sie vor Ort als Patient in Ruhe Platz nehmen und werden dann von Ihrem Therapeuten abgeholt. Bei telefonischer Anfrage können Sie immer eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen und werden so bald wie möglich zurückgerufen.

Muss ich zum Termin etwas Bestimmtes mitbringen?
Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihr Rezept bzw. Ihre Heilmittelverordnung mit. Zum Ersttermin können Sie auch (sofern vorhanden) relevante medizinische Unterlagen wie Arzt- oder Therapieberichte zur Ansicht mitbringen.

Wir freuen uns, wenn Sie uns helfen die Umwelt zu schonen, indem Sie ein eigenes Laken oder großes Handtuch mitbringen. Wir haben aber jederzeit genug frische Laken in der Praxis.

Behandelt mich immer dieselbe Therapeutin/derselbe Therapeut?
Wir bemühen uns, all Ihre Termine immer bei „Ihren“ Therapeuten einzuplanen. In aller Regel klappt das auch. Wir bitten um Verständnis, wenn es durch Urlaub oder Krankheit zu einem Therapeutenwechsel kommt. Dann wird es eine Kollegin / ein Kollege sein, die/der im selben Therapiespektrum behandelt.
Kann ich mir meine Therapeutin/meinen Therapeuten aussuchen?
Wenn sie gerne von einer bestimmten Person behandelt werden möchten, versuchen wir das selbstverständlich umzusetzen. Evtl. kann das mit längeren Wartezeiten verbunden sein.
Soll ich spezielle Kleidung tragen?
Bedenken Sie bitte bei der Wahl Ihrer Kleidung, dass Sie sich wahrscheinlich teilweise entkleiden müssen. Sollten Sie bei Ihren Folgeterminen mit dem Therapeuten in unserem Trainingsbereich arbeiten, wird Sie dieser zuvor auf trainingstaugliche Kleidung hinweisen. Für Ihre Privatsphäre und Ihr Wohlbefinden ist selbstverständlich während des gesamten Aufenthalts bei uns gesorgt.
Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Dann entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.
Falls Sie kurzfristig nicht erscheinen können, versuchen wir die entstandene Lücke über unsere Warteliste zu füllen. Falls das nicht gelingt, bitten wir um Verständnis, dass wir eine Ausfallgebühr in Höhe der Behandlungskosten berechnen müssen.
Benötige ich generell ein Rezept / eine Heilmittelverordnung, um behandelt zu werden?
Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie i.d.R. eine Heilmittelverordnung. Da viele unserer Therapeuten auch Heilpraktiker sind, können wir im Zweifelsfall aber auch ohne Rezept eine Lösung für Sie finden. Die gesamten Behandlungskosten sind dann privat zu zahlen.

Für osteopathische Behandlungen benötigen sie generell kein Rezept / keine Heilmittelverordnung. Allerdings setzen viele gesetzliche Krankenkassen für die Bezuschussung der Termine ein ärztliches Rezept voraus.
Bei privaten Versicherungen wird dafür i.d.R. Kein Rezept / keine Heilmittelverordnung benötigt. Vergleichen Sie dazu bitte auch das „FAQ Osteopathie“.

Wann und wie bezahle ich die Behandlungen?
Wir stellen eine Rechnung nach Ende des Rezepts bzw. nach Ausschöpfung der Heilmittelverordnung, oder wenn keine Behandlungen mehr nötig sind.
Falls nach dem ersten Termin weitere Osteopathie-Termine nötig sind, stellen wir i.d.R. nach 3-4 Terminen eine Rechnung.
Die Rechnung(en) schicken wir Ihnen postalisch oder auch gerne per E-Mail zu. Überweisen Sie den Betrag einfach unter Angabe der Rechnungsnummer an die angegebene Kontoverbindung. Grundsätzlich ist es auch möglich, die Rechnung(en) bar in der Praxis zu begleichen. EC-Kartenzahlung bieten wir nicht an.
Ist die Praxis barrierefrei?
Sie müssen mindestens 8 Stufen ins Hochparterre bewältigen können.
Für Kinderwägen haben wir im Eingangsbereich eine Abstellmöglichkeit.
Gibt es Parkplätze bei der Praxis?
Die Parksituation bei uns ist fast immer sehr gut. Meist findet man direkt vor der Tür einen Parkplatz. Alle Parkplätze auf unserer Seite des Schlosskanals sind kostenfrei.
Wie erreiche ich die Praxis mit öffentlichen Verkehrsmitteln?
Die nächste U-Bahnstation ist die Haltestelle Gern (U1, U7). Sie ist ca. 700m oder 9 Gehminuten von der Praxis entfernt.
Die nächste Trambahnhaltestelle ist die Haltestelle Renatastraße (Linie 12). Sie ist ca. 650m oder 8 Gehminuten von der Praxis entfernt.

Osteopathie

Wie lange dauert eine osteopathische Behandlung?
Wir planen 50 Min Behandlungszeit ein. Inklusive Gespräch, therapeutischen Notizen etc. sollten Sie aber mit 60 Min Zeitaufwand rechnen.
Wie viele Sitzungen sind erforderlich?
Das kann vorab leider nicht pauschal beantwortet werden. Dazu sind die Beschwerdebilder und die individuellen Situationen zu verschieden. Manche Probleme können in wenigen Behandlungen behoben werden. Bei anderen, komplexeren Sachverhalten kann eine regelmäßige osteopathische Begleitung nötig sein.
Wird die Osteopathiebehandlung von meiner Versicherung erstattet?

Privat:
Private Krankenversicherungen, Beihilfeversicherungen und Heilpraktikerzusatzversicherungen erstatten im Rahmen Ihres abgeschlossenen Tarifs. Im Normalfall wird hier ein Großteil der Kosten erstattet. Im Zweifelsfall finden Sie die Konditionen in Ihrem Versicherungsschein oder Sie fragen direkt bei Ihrer Krankenversicherung nach. Ein ärztliches Rezept (Heilmittelverordnung) benötigen Sie daher von unserer Seite aus nicht.
Wir stellen die Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Gesetzlich:
Grundsätzlich ist Osteopathie eine Selbstzahlerleistung. Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen allerdings osteopathische Behandlungen. Voraussetzung für die Bezuschussung (nicht für die Behandlung selbst) ist i.d.R. ein ärztliches Privat-Rezept (private Heilmittelverordnung). Zu welchen Konditionen Ihre gesetzliche Krankenkasse Osteopathietermine bezuschusst, können Sie hier einsehen: https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen–.

Benötige ich unbedingt ein Rezept / eine Heilmittelverordnung?
Grundsätzlich benötigen wir für die Osteopathiebehandlung kein Rezept (Heilmittelverordnung), keine Überweisung oder Empfehlung. Allerdings fordern viele gesetzliche Krankenkassen als Voraussetzung für die Rückerstattung, dass Ihr behandelnder Arzt ein Empfehlungsschreiben oder Privat-Rezept (Heilmittelverordnung) ausstellt. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.
Bei privaten Krankenversicherungen ist i.d.R. kein Rezept/ keine Heilmittelverordnung nötig.

Kinderosteopathie

Wann ist eine osteopathische Behandlung bei Kindern und Säuglingen sinnvoll?
Nicht jedes Kind braucht eine osteopathische Behandlung. Nach einer komplizierten Geburt und / oder Schwangerschaft kann ein Check-up sinnvoll sein. Insbesondere wenn Anpassungsstörungen, Symmetriestörungen, Schädelasymmetrien, Trinkprobleme oder auffällige Unruhezustände vorliegen, erweitert und ergänzt die Osteopathie die ärztliche Kinderheilkunde im Sinne eines komplementären Ansatzes.
Was soll ich zu einem Termin mitbringen?
Bei Säuglingen ist es sinnvoll, das Kinderuntersuchungsheft („gelbes Heft“) und ggf. den Mutterpass mitzubringen.
Des Weiteren bringen Sie bitte alles mit, was Ihr Kind vor, während und nach der Behandlung braucht. Dazu zählen frische Windeln, Schnuller, Milch (falls nicht gestillt wird) und das Lieblingsspielzeug, -buch oder -hörspiel.

Physiotherapie

Wie lange dauert eine physiotherapeutische Behandlung?
Wir planen pro Termin 25 Min reine Behandlungszeit (Behandlungseinheit 30 Min) für Sie ein. Für die erste Behandlung empfehlen wir auf 50 Min Behandlungszeit (60 Min Behandlungseinheit) aufzustocken, um neben der Erstanamnese und Befundung noch ausreichend Behandlungszeit einplanen zu können. Dies ist aber nicht verpflichtend. Bitte lassen Sie sich bei der Terminvereinbarung über die ggf. individuell anfallenden Kosten informieren.
Wie lange ist ein Rezept zur Physiotherapie gültig?
Sofern Ihr Arzt auf dem Vordruck keine anderen Angaben („dringlicher Behandlungsbedarf“) gemacht hat, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen beginnen. Eine Pausierung der Behandlungen für 14 Tage ist möglich.

Ihre individuelle und persönliche Betreuung liegt uns sehr am Herzen

Deshalb verfolgen wir bei der Therapie einen ganzheitlichen Ansatz. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir die notwendigen Impulse für Ihre schnelle Genesung und Ihr Wohlbefinden geben. Wir freuen uns auf Sie!